Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften
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Wir sind ein Unternehmen, welches bezahlbare polnische Haushaltshilfen bzw. Betreuungskräfte individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Deutschland vermittelt. Diese meist weiblichen Arbeitnehmer sind in einem Privathaushalt tätig. Sie wohnen mit dem Arbeitgeber im gleichen Haushalt und sind dadurch rund um die Uhr präsent, was den betroffenen Personen auch Sicherheit und Ruhe gibt und viele Situationen und Umstände leichter und lebenswerter macht. Das heißt jedoch nicht, dass die Arbeitszeit durchgehend 24 Std. beträgt, ausreichende Pausen bzw. Freizeit müssen gewährleistet sein.

Die Arbeitnehmerinnen sind bei allen notwendigen Behörden angemeldet und kranken- sowie sozialversichert. Alle erforderlichen Steuern und Abgaben werden im Heimatland ordnungsgemäß abgeführt.

Seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 in Verbindung mit dem europäischen Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005 haben diese selbstständigen Kräfte einen legalen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Status im Einklang mit dem nationalen und EU-Recht.

In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die aufgrund ihres Alters, Erkrankungen, Behinderungen, Demenz usw. und daraus resultierender Pflegebedürftigkeit ihren Alltag bzw. Haushalt (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Arztbesuchen, Botengängen. Lebensmittel einkaufen, Essen zubereiten, Wohnung säubern, Wäsche waschen, Haustiere versorgen und vieles mehr) nicht mehr bewältigen können.

Durch die Vermittlung von polnischen Haushaltshilfen bzw. Betreuungskräften möchten wir Ihnen, unter den oft schwierigsten Alltagsbedingungen, eine Alternative zur häufig erforderlichen Aufnahme in einem Alten- bzw. Pflegeheim bieten.

Die vermittelten Arbeitnehmerinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt der betroffenen Person, die diese (s.o.) nicht mehr selbst verrichten kann. Hierzu gehören z.B. Essen zubereiten, Wohnung säubern, Wäsche versorgen, Einkaufen, Botengänge usw., des weiteren nach Absprache Versorgung von kleineren Haustieren, mit der betroffenen Person Spaziergänge durchführen, Begleitung zu Arztbesuchen, sonstige Fahrdienste mit Pkw, Spiele spielen, Gespräche führen, Beaufsichtigung zum Schutz vor Stürzen etc. Berufsübergreifend ggf. nach Absprache mit Arzt oder Pflegekräften Hilfe bei der persönlichen Hygiene (Waschen, Baden/Duschen, Haarpflege, Rasieren, Nagelpflege, Toilettengang), Hilfe beim An- und Auskleiden, Transfer Rollstuhl / Bett, Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett usw.

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